Ärzte und Direkt-Abrechner (§295 SGB V)

Je nach Vertrag kann es erforderlich sein Abrechnungsdaten für die Integrierte Versorgung in Krankenhäusern über den §295 SGB V zu übermitteln. Der Aufbau der Daten ist recht einfach, es werden neben Diagnosen und Prozeduren die abzurechnenden Positionen übertragen.

Die Übertragung nach §295 SGB V für die Integrierte Versorgung ist noch recht neu, so dann noch nicht alle Kostenträger die Daten elektronisch verlangen und viele Abrechnungssysteme die Daten noch nicht im entsprechenden Format liefern können.

  • Der Datensatz für das Ambulante Operieren aus dem Gesetzesbereich §301 Abs. 1 (AMBO) enthält alle relevanten Felder und kann vom IDB-CS in das Format des §295 gewandelt werden. (Zu beachten ist hierbei, dass das Vertragskennzeichen immer zu liefern ist, obwohl es im §301 ein Kann-Feld ist)

  • Die Daten für eine Abrechnung der integrierten Versorgung (§295 / §140) können in einer vordefinierte EXCEL-Tabelle patientenbezogen erfasst werden. Der IDB-CS wandelt diese Daten in das geforderte EDIFACT-Format, so wie es die Kostenträger verarbeiten können.


  • Das Verfahren erlaubt es, komplette Übertagungsdateien zu stornieren. Diese Stornierung kann aus dem IDB-CS heraus erfolgen, ebenso können einzelne Meldungen aus einer größeren Datei (durch ein entsprechendes Verarbeitungskennzeichen) storniert werden, auch hierzu gibt es im IDB-CS eine entsprechende Funktion. können.

  • Die Übertragung der Rechnungsdaten wird vom IDB-CS vollständig dokumentiert, die Daten im System archiviert. Mit geringem Aufwand können Rechnungen in graphischen Oberflächen korrigiert und neu versendet werden.

    Der IDB-CS wird durch regelmäßige Stammdatenimporte immer auf dem aktuellen Stand gehalten, das System weiß somit immer, wohin Daten und Unterlagen zu senden sind. Die Abrechnung bekommt als Bestätigung des erfolgreichen Versands der Daten automatisch einen komplett ausgefüllten Begleitzettel (per Ausdruck oder per Mail), der dann nur noch zusammen mit den Rezepten/Verordnungen postalisch verschickt werden muss. Die korrekte Papierannahmestelle ist auf dem Begleitzettel bereits hinterlegt.

  • In einigen Verfahren des Datenaustauschs (z.B. §§ 140a, 295, 302 SGB V) sind Fehlermeldungen auf dem elektronischen Weg nicht vorgesehen oder wurden von den Kostenträgern noch nicht implementiert.

    Zwar bekommen Sie in diesen Fällen Rückmeldung auf anderen Wegen (z.B. per Briefpost), aber dies hat Zahlungsverzögerungen zur Folge – teilweise von mehreren Wochen, denn vereinbarte Zahlungsfristen beginnen stets erst mit der Übermittlung fehlerfreier Daten.

    Durch die umfangreichen Prüfungen kann der IDB-CS viele Fehler bereits vor dem Versand feststellen. Diese Informationen stehen Ihnen bereits wenige Augenblicke nach der Bereitstellung der Versanddaten aus Ihrer Erfassungssoftware zur Verfügung. Verzögerungen bleiben somit auf die Dauer der Korrektur beschränkt.


  • Mögliche Fehlermeldungen werden elektronisch wieder an den Leistungserbringer zurückgesendet, wobei die enthaltenen Fehlertexte oftmals nur schwer zu interpretieren sind. Umso wichtiger ist es, die Daten bereits im Vorfeld zu prüfen.

    Der IDB-CS hat daher die Prüfungen der Kostenträger in den Prüfstufen 1-3 integriert, wodurch nur formal und syntaktisch korrekte Daten an die Kostenträger übermittelt werden. Die Fehlerrückmeldung erfolgt unmittelbar.

    Die Übertragung der Rechnungsdaten wird vom IDB-CS vollständig dokumentiert, die Daten im System archiviert. Mit geringem Aufwand können Rechnungen in graphischen Oberflächen korrigiert und neu versendet werden.

    Kleinere Fehler korrigiert der IDB-CS automatisch. Hierbei sind Korrekturen gemeint, die den Inhalt der Daten unberührt lassen, formale Fehler aber beheben. Hierzu gehört z.B. das automatische Ergänzen von Nachkommastellen in Betragsfeldern oder das Ermitteln einer Nachfolge IK, sollten Daten an eine Kostenträger-IK geschickt werden die nicht mehr gültig ist (nach einer Kostenträgerfusion).

    Bei der Übertragung ist das Übermittlungsdatum nicht das Erstelldatum einer Rechnung relevant dafür, in welcher Datenversion (Fortschreibung) die Daten zu senden sind. Muss eine alte Rechnung erneut an den Kostenträger übermittelt werden, so muss u.U. die Datenversion aktualisiert werden. Dieses Problem löst der IDB-CS und wandelt Daten immer in die aktuell erforderliche Datenversion.