Pflegeeinrichtungen (§105 SGB XI)

Nach den Krankenhäusern wurden die Sonstigen Leistungserbringer, also die Abrechnung von z.B. Heil- und Hilfs- Mitteln zum elektronischen Datenaustausch aufgefordert. Angedacht wie die §301 Übertragung als bidirektionale Übertragung, so können bisher noch keine Meldungen von den Kostenträgern zu den Leistungserbringern (Zahlungssätze und Fehlermeldungen) zurückgesendet werden.

Es besteht eine Schnittstelle zu allen derzeit auf dem Markt vertretenen Abrechnungssytemen.

  • In einigen Regionen müssen die Rezepte noch um Informationen wie Anzahl und Art der erbrachten Leistungen (Positionsnummern) ergänzt werden. Um dies zu vereinfachen, können Etiketten bedruckt werden, die anschließend einfach nur noch auf das Rezept geklebt werden müssen.

    Die Übertragung der Rechnungsdaten wird vom IDB-CS vollständig dokumentiert, die Daten im System archiviert. Mit geringem Aufwand können Rechnungen in graphischen Oberflächen korrigiert und neu versendet werden.

    Der IDB-CS wird durch regelmäßige Stammdatenimporte immer auf dem aktuellen Stand gehalten, das System weiß somit immer, wohin Daten und Unterlagen zu senden sind. Die Abrechnung bekommt als Bestätigung des erfolgreichen Versands der Daten automatisch einen komplett ausgefüllten Begleitzettel (per Ausdruck oder per Mail), der dann nur noch zusammen mit den Rezepten/Verordnungen postalisch verschickt werden muss. Die korrekte Papierannahmestelle ist auf dem Begleitzettel bereits hinterlegt.

  • Der IDB-CS kann aus Einzelrechnungen eine Sammelrechnung erstellen, falls dieses durch das KIS nicht geleistet werden kann.

  • Mögliche Fehlermeldungen werden, mit einigen Tagen Verzögerung, per Fax oder per Email gesendet, wobei die enthaltenen Fehlertexte oftmals nur schwer zu interpretieren sind. Umso wichtiger ist es, die §105 Daten bereits im Vorfeld zu prüfen, um möglichst wenige Fehlermeldungen zu erhalten. Der IDB-CS hat daher die Prüfungen der Kostenträger in den Prüfstufen 1-3 integriert, wodurch nur formal und syntaktisch korrekte Daten an die Kostenträger übermittelt werden. Die Fehlerrückmeldung erfolgt unmittelbar.

    Kleinere Fehler korrigiert der IDB-CS automatisch. Hierbei sind Korrekturen gemeint, die den Inhalt der Daten unberührt lassen, formale Fehler aber beheben. Hierzu gehört z.B. das automatische Ergänzen von Nachkommastellen in Betragsfeldern oder das Ermitteln einer Nachfolge IK, sollten Daten an eine Kostenträger-IK geschickt werden die nicht mehr gültig ist (nach einer Kostenträgerfusion).