Krankenhausapotheken

Im einem Krankenhaus können per Muster 16 (im Volksmund auch Rezept genannt) hochpreisige Medikamente (z.B.Krebsmedikamente, spezielle Blutpräparate usw.), die nicht durch die Fallpauschale abgegolten sind verordnet werden.

Diese werden in der Krankenhausapotheke eingelöst und von dort mit der Krankenkasse abgerechnet. Dazu werden, nach technischer Anlage 3, die Nachrichtentypen ABRP (Verordnungsdatensatz) und RECP (Rechnungsdatensatz) verwendet.

  • Das Image-Tool fasst einzelne TIFF-Dateien von gescannten Verordnungen (Rezepten) zu einer großen TIFF-Datei zusammen.

    Danach werden für den Datentransport (z.B. per DVD) benötigten Nachrichtentypen VWAT (Beschreibung des Übermittlungsarchivs) und VWDT (Beschreibung des Imagedateien innerhalb eines Übermittlungsarchivs) erzeugt.

  • Für den Imagedatenträger muss ein Transportbegleitzettel mit folgendem Mindestinhalt werden erzeugt:


    • Überschrift = Datenträgerbegleitzettel
    • Datenübermittlungsverfahren = Apotheken
    • Verwendeter Code nach Abschnitt 4.1.1
    • Absendername und Anschrift inkl. IK des Absenders
    • Empfängername und Anschrift inkl. IK des Empfängers
    • Inhalt der Lieferung = IMAGE
    • Anzahl der Dateien
    • Gesamtanzahl der Datenträger des Übermittlungsarchivs
    • Betriebssystem, mit dem der Datenträger erstellt wurde (optional)
    • Blockungsfaktor
    • Art des Datenträgers - Bandnummer des 1. - n. Datenträgers
    • Erstellungsdatum
    • Datum/Unterschrift
    • Name und Telefonnummer des Bearbeiters/der Bearbeiterin
    • Abrechnungsmonat/-jahr

    Das Drucken wird entweder per Dauerauftrag automatisch oder auf Anforderung ausgelöst

  • Die Versionsberechnung erfolgt auf Basis des Tages der letzten Leistung. Dieser berechnet sich aus dem letzten Tag der Medikamentenabgabe der abzurechnenden Verordnungen.

    Die Versionsberechnung wird mit Einstellungstyp ‚300VersionWandeln‘ mit Parameter Absender IK aktiviert. Die Segmenttypvarianten werden auf die für die ermittelte Version gültig Variante automatisch umgeschrieben.

  • Die Nachrichten werden nach den Vorgaben der „Technischen Anlage 3 zur Vereinbarung zur Datenübermittlung nach §300 SGB V“ aufbereitet und geprüft.